Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FTH Fahrzeugteile GmbH

Gültig für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB

I. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der FTH Fahrzeugteile GmbH. Sie sind Bestandteil aller Verträge und werden vom Käufer mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen und Angaben in Katalogen oder Preislisten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Preise verstehen sich in Euro ab Lager oder Werk, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Versandkosten, Anfahrts- oder Verwaltungspauschalen werden gesondert berechnet. Maßgeblich sind die Preise am Tag der Lieferung.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und Lieferungen zurückzuhalten.

III. Lieferung und Gefahrübergang

Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt. Teillieferungen sind zulässig.
Höhere Gewalt, Streik oder andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt oder der Käufer in Annahmeverzug gerät.
Verweigert der Käufer die Annahme ohne berechtigten Grund, können wir 15 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz verlangen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt möglich.

IV. Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Vertreter oder Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, sofern keine schriftliche Inkassovollmacht vorliegt.
Teilzahlungsvereinbarungen werden hinfällig, wenn der Käufer mit einer Rate in Verzug gerät oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

V. Versand und Mängelrüge

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Offene Mängel sind spätestens am nächsten Werktag schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
Transportschäden sind vom Käufer unmittelbar gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen und zu dokumentieren.

VI. Gewährleistung und Haftung

Wir leisten Gewähr für die Mangelfreiheit der gelieferten Ware entsprechend dem Stand der Technik. Der Einbau darf nur durch Fachpersonal erfolgen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Für Gebraucht- oder instandgesetzte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Wir entscheiden nach eigener Wahl über Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Kosten, die durch den Transport an einen anderen als den vereinbarten Erfüllungsort entstehen, tragen wir nicht.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten haften wir nur für typische, vorhersehbare Schäden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen.
Pflichten des Käufers im Gewährleistungsfall:
– Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Lieferung, schriftlich zu rügen.
– Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich zu melden.
– Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware auf eigene Kosten unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Anzeige des Mangels, in unverändertem Zustand zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
– Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und diese auf Kosten des Käufers zurückzunehmen.

VIII. Warenrückgabe

Eine Rückgabe ordnungsgemäß gelieferter Ware ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.
Rücksendungen müssen innerhalb von 8 Tagen erfolgen, originalverpackt und in einwandfreiem Zustand. Wir behalten uns vor, mindestens 20 % des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr abzuziehen.
Rückgaben von Altteilen mit Pfand werden innerhalb von 30 Tagen gutgeschrieben, sofern diese vollständig, typengleich und instandsetzungsfähig sind.

IX. Datenschutz

Wir speichern und verarbeiten Kundendaten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Stand 01.10.2025